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Kircheneintritt

Wo kann ich (wieder) in die Kirche eintreten?
Bei Ihrer Pastorin/Ihrem Pastor

Wann?
Jederzeit

Wer kann Mitglied der Evangelischen Kirche werden?
Durch das Recht der freien Religionsausübung hat jeder und jede die Möglichkeit, die Aufnahme in die Evangelische Kirche zu beantragen, sofern er nicht (mehr) Mitglied einer anderen Religionsgemeinschaft ist.
 Beim Übertritt von einer in die andere Kirche wird die Bescheinigung des Austritts benötigt.
 Voraussetzung für eine Aufnahme ist die Taufe. Ist die Taufe in einer anderen Kirche schon erfolgt, wird sie in der Regel anerkannt, sofern die Kirche zu den anerkannten Kirchen der ACK gehört. Religionsunmündige getaufte Kinder unter 14 Jahren benötigen eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten zum Aufnahmeantrag.

Sie sind irgendwann aus der Kirche ausgetreten und möchten wieder dazugehören?
Der Schritt in die Kirche ist unbürokratisch. Er ist verbunden mit einem Gespräch, das jeder Pastor oder jede Pastorin führen kann. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen! Sie können sich auch an eine spezielle Kircheneintrittsstelle (s. u.) wenden. Ihr Anliegen findet ein offenes Ohr! Wenn Sie es wünschen, können Sie dann auch zu einer Kirchengemeinde gehören, in deren Bereich Sie nicht wohnen.
 
Kirchen(wieder)eintrittsstelle
„Kirche im Blick“ – Wiedereintrittsstelle in der Buchhandlung an der Marktkirche
Hanns-Lilje-Platz 4/5, Hannover
Öffnungszeiten:
dienstags bis freitags von 15 bis 19 Uhr
freitags und sonnabends zwischen 11 und 14 Uhr.
Telefon: 0511 - 35 36 836 / Fax: 0511 - 35 36 837
E-Mail: kirche-im-blick@evlka.de
Internet:  www.kircheneintritt-hannover.de